Mittwoch, 25. August 2010

Neues (altes) "Fiskusvorrecht" in Insolvenz geplant - Insolvenzrecht Chemnitz

Die Bundesregierung hat in ihrer Klausurtagung vom 06. und 07.06.2010 zur Haushaltskonsolidierung die Wiedereinführung des "Fiskusvorrechts" in der Insolvenz  festgelegt - Insolvenzrecht Chemnitz


Aktuelle Gesetzeslage - Insolvenzrecht Chemnitz

Am 01.01.1999 ist die Insolvenzordnung in Kraft getreten. Eine der wesentlichen Neuen¬gen ist es, dass die in der alten Konkursordnung enthaltenen Vorrechte für Fiskus, Sozialversicherung und Arbeitnehmer abgeschafft wurden. Alle Gläubiger mit Vermögensansprüchen sind gemäß § 38 InsO Insolvenzgläubiger. Die Insolvenzgläubiger stehen gleichberechtigt nebeneinander.

Neue Gesetzeslage - Insolvenzrecht Chemnitz Chemnitz

Die Bundesregierung plant nun die Wiedereinführung des "Fiskusvorrechts". Einzelheiten zu den gesetzlichen Regelungen sind noch nicht bekannt. Begründet wird dies in der Pressemitteilung vom 07.06.2010 ("Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken", www.bundesfinanzministerium.de) damit, man wolle die öffentliche Hand anderen Gläubigern wieder gleich stellen. Die Maßnahme solle jährliche Steuereinnahmen von 500 Mio Euro bringen. Vor allem die Banken hätten von der neuen Insolvenz profitiert.

Kritische Stellungnahme - Insolvenzrecht Chemnitz

Im Rahmen einer Insolvenz gibt es nicht nur den Fiskus und die Banken. Wenn die Banken in vielen Insolvenzen gut dastehen, dann liegt das in erster Linie an den ihr übertragenen Sicherheiten (Grundpfandrechte, Abtretungen usw.). De facto würde das Fiskusvorrecht andere Insolvenzgläubiger wie Lieferanten und Arbeitnehmer schwächen. Auch ist zu erwarten, dass durch das Fiskusvorrecht die Bereitschaft der Finanzverwaltung sinkt, sich an Unternehmenssanierungen zu beteiligen, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Chemitz.

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